Der DFKA hat auf seiner Webseite eine aktualisierte Zusammenfassung der gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme veröffentlicht.
Die Bundessteuerberaterkammer hat einen Fragen/Antworten-Katalog zur E-Rechnung veröffentlicht.
Ab 01.01.2026 gilt in der Gastronomie (wieder) ein ermäßigter Steuersatz auf Speisen.
In der LaCash-Kasse können Sie unter Stammdaten -> Artikel den MwSt-Satz bei den betroffenen Artikeln umstellen.
Das BMF hat auf seiner Webseite eine Ausfüllanleitung zur Kassenmeldung über das ELSTER -Portal veröffentlicht.
Ab 01.01.2025 startet die E-Rechnung im B2B-Bereich. Verpflichtend ist jedoch erst einmal nur der Empfang. Für den Versand gibt es Übergangsfristen.
Das BMF hat bestätigt, dass die Kassenmeldepflicht gemäß § 146a AO definitiv zum 01.01.2025 startet.
Das BMF weist auf die Veröffentlichung der aktuellen Version 2.4 der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) hin.
In der Corona-Pandemie war ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen im Restaurant eingeführt worden. Diese Ermäßigung endet zum 31.12.2023. Ein Verlängerungsantrag der CDU wurde am 21.09. im Bundestag abgelehnt.
Der Anwendungserlasses zu § 146a AO wurde neu gefasst. Die neue Fassung gilt ab 01.01.2024.
Vom BMF wird ein neuer Anwendungserlass vorbereitet, der neue Regelungen zu Störungen und Ausfall von TSE und Kassensystem enthält.